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Wichtig, VOR Beginn der Arbeiten an einer
 Löschwasseranlage sollten UNBEDINGT nachfolgende Informationen beachtet werden!

Hilfestellung bei der Planung:

Die Baugenehmigung / das Brandschutzkonzept enthält in der Regel Angaben für den Aufbau und die Anforderungen an die Feuerlösch-/ und Brandschutzanlage.
Sollte dieses nicht der Fall sein, sind die Angaben bei den für den Brandschutz zuständigen Stellen, z.B.:
Bauaufsicht, Brandverhütungs-ing., Feuerwehr, Gutachter, einzuholen.

Bei der Auswahl / Veränderung der Löschanlage ist in jedem Fall die Zustimmung der für den Brandschutz zuständigen Stellen erforderlich! 

Hilfestellung bei der geeigneten Anlagenauswahl:

► Die Baugenehmigung mit gültigem Brandschutzkonzept stellt und beschreibt  in der Regel die Anforderungen an eine Löschwasseranlage
► Die Absprache mit dem Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ermittelt die ggfls. erforderliche Wasserbevorratung
► Danach erfolgt Auswahl der geeigneten Löschwasserübergabestelle (LWÜ)
► Zuletzt ergibt sich aus der Wahl der LWÜ die Auswahl der geeigneten Materialien, wie z.B.: Rohrleitungsmaterial

 


 

Eine Löschwasseranlage „trocken“ ist ausschließlich als Hilfsmittel für den Löschangriff durch die Feuerwehr gedacht.
Im Brandfall wird Löschwasser durch die Feuerwehr eingespeist und kann an den Entnahmeeinrichtungen mittels Feuerwehrschläuchen entnommen werden.

 


 

Die Löschwasseranlage “nass” ist eine mittels Druckerhöhungsanlage versorgte Löschwasserleitung “nass” mit angeschlossenen Löschwasserentnahmestellen, die ständig unter Druck steht.
Die angeschlossenen Löschwasserentnahmestellen sind somit jederzeit ohne Verzögerung auch z.B.: für den Laien einsatzbereit.
Wenn das Löschwasser dem Trinkwassernetz entnommen wird, ist die Absicherung über einen freien Auslauf AA/AB, mittels DVGW anerkannten Nachspeisearmaturen erforderlich.
Bei Versorgung über ein sicheres Nichttrinkwassernetz (z.B. Betriebs-, oder Brunnenwasser) ist der freie Auslauf nicht erforderlich.
ACHTUNG: Löschwasseranlagen „nass“ sind mittlerweile in fast ALLEN Bundesländern Abnahmepflichtig durch einen Sachverständigen (z.B.: DEKRA, TÜV, VDS).

 


 

Die Löschwasseranlage “nass/trocken” ist eine mittels einer Füll- und Entleerungsstation gem. DIN 14463-1 getrennte Löschwasserleitung “nass/trocken” mit angeschlossenen Löschwasserentnahmestellen.
Wenn das Löschwasser dem Trinkwassernetz entnommen wird, muss die Füll- und Entleerungsstation das DVGW-Prüfzeichen tragen.
Die Löschwasserleitung “nass/trocken” ist eine Löschwasserleitung, die im Bedarfsfall durch Fernauslösung einer Füll-/ und Entleerungsstation, mittels eines Mikroschalters am Schlauchanschlussventil der Entnahmestelle, mit Wasser aus dem vorgeschalteten Wasserversorgungsnetz gespeist wird.
Wenn Wandhydranten und Löschwasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen  installiert werden, sollten Anlagen „nass/trocken“ mit Füll- und Entleerungsstation gem. DIN 14463-1 eingesetzt werden. 
Bei automatischen Füll- und Entleerungsstationen ist zu beachten, dass im Brandfall nach Öffnen des Schlauchanschlussventils im Wandhydranten, dass Löschwasser erst verzögert zur Verfügung steht.
ANMERKUNG: Durch Fernbetätigung von Armaturen wird die Anlage mit Wasser geflutet, wobei nach spätestens 60s jeder Wandhydrant einsatzbereit sein muss.
Durch zusätzliche Ansteuerung über eine Brandmeldezentrale kann gegebenenfalls die Einsatzbereitschaft der Wandhydranten vor deren Betätigung erreicht werden.
Wenn im Einzelfall besondere Anforderungen an die Keimfreiheit der Löschwasserversorgung gestellt werden, sollte die Löschwasseranlage „nass/trocken“ verwendet werden (z.B. in Krankenhäusern).

 


 

Die Wandhydranten Typ “F” (Wandhydrant als Selbsthilfeeinrichtung sowie Nutzung durch die Feuerwehr) sind für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und den Laien ausgelegt.
Der Einsatz von Wandhydranten mit formstabilen Schläuchen dient vorwiegend der Erstbrandbekämpfung durch Laien (durch einfaches Abrollen).
Für die Feuerwehr besteht die dann die Möglichkeit, am Schlauchanschlussventil Feuerwehrschläuche (z.B.: C-Schlauch) anzuschließen. Der Einsatz von Wandhydranten mit Flachschlauch dient ausschließlich der Verwendung durch die Feuerwehr oder durch unterwiesene Selbsthilfekräfte.

 


 

Die Wandhydranten Typ “S” (reine Selbsthilfeeinrichtung) sind allein für die Erst-Brandbekämpfung durch Laien ausgelegt.
Die Verwendung durch die Feuerwehr ist nicht vorgesehen, ein Anschluss von Feuerwehrschläuchen ist hier NICHT möglich.
Dieser Wandhydrantentyp sollte immer nur nach vorheriger Absprache mit den Brandschutzbehörden eingesetzt werden.

 


 

Die Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten Typ “S” ist eine Trinkwasser-versorgungsleitung, die Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in den Güteanforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) über den gesamten Leitungsweg bis zur Entnahmestelle oder zur Sicherungsarmatur führt.
Die brandag Wandhydranten Typ “S” mit Spezial-Schlauchanschlussventil 1″ mit integrierter Sicherungskombination (Rückflussverhinderer und Belüfter, Bauform C) können dort unmittelbar angeschlossen werden.
Dieser Wandhydrantentyp sollte immer nur nach vorheriger Absprache mit den Brandschutzbehörden eingesetzt werden.
Der Anschluss von Wandhydranten Typs “F”  an eine Trinkwasserinstallation ist NICHT mehr möglich/zulässig (siehe DIN 1988-600, DIN 14462)!

 


 

Wichtiger Hinweis:

Wenn der geforderte Löschwasserbedarf durch das WVU oder das Betriebswassernetz nicht sichergestellt ist, muss Löschwasser anderweitig bevorratet werden (z.B. Löschwasser-behälter, -teiche, -brunnen). Es können auch nach Absprache, Behälter von anderen Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) verwendet werden.